Mitgliedschaft
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Aufgabe des VBBF ist es, die Transportbedürfnisse und Transportwünsche von gehbehinderten, besonders an den Rollstuhl gebundenen Personen mit Wohnsitz im westlichen Teil des Kantons Thurgau, auf Bestellung kostengünstig und unkompliziert zu bedienen.

Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Familien, juristische Personen, Körperschaften, Selbsthilfe- und Fürsorgeorganisationen sowie Heime und Kliniken sein.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Bezahlung des Jahresbeitrages. Sie erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, welche mindestens 6 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen hat.
